Gesetze und Standards

Hygienemanagement

Die neue EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene regelt seit Januar 2006 die Hygienegesetzgebung in Deutschland. Lebensmittelverarbeitende Betriebe sind seitdem verpflichtet, sowohl ein wirkungsvolles Hygiene-Management zu betreiben als auch die durchgeführten Eigenkontrollen nachprüfbar zu dokumentieren.

Zudem stehen lebensmittelverarbeitende Betriebe heutzutage unter besonderer Beobachtung durch die Verbraucher. Wer hier proaktiv ist, hat im Markt die Nase vorn. Als langfristiger, professioneller Partner unterstützen wir Sie dabei, Systeme wie HACCP und IPM (Integrated Pest Management) in Ihrem Betrieb anzuwenden. Sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile durch die Einführung eines modernen Kontrollsystems und zeigen Sie damit, wie wichtig Ihnen hygienisch einwandfreie Produktionsbedingungen – und damit: Ihre Kunden und Produkte – sind!

HACCP: Hazard Analysis and Critical Control Point

Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte

Seit 2006 ist in allen Betrieben, die gewerblich mit der Produktion und der Verarbeitung von Lebensmitteln beschäftigt sind, ein Kontroll-System (HACCP) gemäß der neuen EG-Hygieneverordnung Nr. 852/2004 zu installieren. Hiervon sind sowohl klein- und mittelständische Betriebe als auch Großbetriebe betroffen.

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung in der Schädlingsbekämpfung sowie dem fundierten Wissen auf dem Sektor Hygiene unterstützen wir Sie in Ihrer Einrichtung bei der Schädlingsbekämpfung mit regelmäßigen Inspektionen auf Schädlingsbefall mittels vorinstallierter Kontrollsysteme. Selbstverständlich werden diese Kontrollen nach den HACCP-Richtlinien aussagekräftig dokumentiert, damit Sie bei einer Überprüfung durch die Lebensmittelkontrolleure oder bei der Zertifizierung Ihres Unternehmens immer auf der sicheren Seite sind.

Wir können nur dazu raten, die Vorschriften, die mit der HACCP-Direktive verbunden sind, ernst zu nehmen. Wir unterstützen Sie dabei. Eine Nichtbeachtung kann fatale Folgen haben. Bußgeldbescheide und Betriebsschließungen sind längst keine Einzelfälle mehr.

Integrated Pest Management, (IPM)

Wir arbeiten auf den Grundlagen von IPM, der integrierten Schädlingsbekämpfung. Sie ist als eine gesamtheitliche Herangehensweise zu verstehen, bei der alle verfügbaren Verfahrensweisen des Gesundheits- und Vorratsschutzes so aufeinander abgestimmt sind, dass eine nachhaltige

Schädlingsfreiheit unter Zuhilfenahme folgender drei Schädlingsbekämpfungsansätze erreicht wird: Schädlingsvermeidung – Schädlingsfrüherkennung – Schädlingsbekämpfung

Bei der Schädlingsbekämpfung achtet man darauf, die folgenden Maßnahmen zu vernetzen:

  • Mechanisch-physikalische Schädlingsbekämpfung Beinhaltet Fallen aller Art z.B. UV-Lockfallen (sind auch zur Überwachung geeignet), akustische und optische Abschreckungsmethoden sowie die Anwendung von Temperatur (Wärme, Kälte).
  • Biologische Schädlingsbekämpfung Das Einbringen von natürlichen Feinden der Schädlinge, um so den Einsatz von Pestiziden oder Insektiziden auf das Mindestmaß zu beschränken, das zur Tilgung des Befalls führt.
  • Chemische Schädlingsbekämpfung Der Einsatz von Gel-/ Ködertechniken sowie Spritztechniken und Verneblungen.

IPM = eine effiziente Kombination von mechanisch-physikalischen, biologischen und chemischen Bekämpfungsmaßnahmen.